Aufstellung eines Haushaltsplans – Königsrecht des Gemeinderats

In allen Kommentaren zur Aufstellung eines Haushaltsplans (HHPl) ist die Rede vom Königsrecht des Gemeinderats. Dabei ist es auch notwendig, dass sich der Gemeinderat dieses „Königsrechts“ bewusst ist und sich mit den Grundsätzen und Voraussetzungen dieses (jährlichen) Verfahrens detailliert befasst. Es reicht dabei nicht aus, sich lediglich den Vorgaben der Verwaltung zu ergeben, sondern der Gemeinderat ist das letztverantwortliche Gremium und Beschlussorgan, an das letztlich auch die Verwaltung gebunden ist.

Als Haushaltsgrundsätze gelten z.B. (siehe §77 der GemO):

  • Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit
  • Grundsatz der Vollständigkeit
  • Grundsatz eines konjunkturgerechten Verhaltens
  • Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Grundsatz zum Haushaltsausgleich
  • Grundsatz der Öffentlichkeit

Um aber diesen Grundsätzen gerecht werden zu können, bedarf es den rechtlichen Vorgaben, denen die Verwaltung schon im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen nachkommen muss. Dazu zählt auch die rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses des Vor- bzw. Vorvorjahres, damit die Haushaltswirtschaft im laufenden Vollzug und daraus folgend die künftige Entwicklung nachvollziehbar dargestellt werden kann (s. § 95b der GemO). Diese Vorgehensweise ist in der Privatwirtschaft seit jeher ein Muss!  

Leider hat es die Stadtverwaltung seit Jahren versäumt, diese erforderlichen Jahresabschlüsse rechtzeitig, also innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres zu erstellen und dem Gremium vorzulegen. Und weil diese Jahresabschlüsse in Ochsenhausen fehlen, kommt die Aufstellung eines sach- und normgerechten Haushalts einem „Stochern im Nebel“ gleich. Der letzte Jahresabschluss in Ochsenhausen datiert aus dem HH-Jahr 2019 und wurde dem GR am 18.Nov.2025 (also 5 ½ Jahre zu spät) zur Beratung vorgelegt. 

Die PRO-OX-Fraktion im GR hat diesen unrechtmäßigen Zustand bei jeder HHPl-Beratung beanstandet und auf diesen Missstand immer öffentlich hingewiesen. Die übrigen GR-Mitglieder dagegen haben diesen gesetzwidrigen Umstand immer kommentarlos geduldet. Auch das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hat sich hier nicht mit Ruhm bekleckert. Dabei wäre von dieser Stelle ganz einfach zu handeln, wenn sie die Genehmigung des laufenden Haushalts einer Kommune von der rechtzeitigen Vorlage des jeweiligen Rechnungsabschlusses abhängig machen würde. Leider versagte bisher an dieser wesentlichen Stelle selbst die Rechtsaufsichtsbehörde.

Wenn die Jahresabschlüsse – wie vorgeschrieben – vorgelegen hätten, dann wären die vergangenen und tatsächlich eingetretenen Haushaltsverläufe sichtbar und die tatsächlichen finanziellen Gegebenheiten wären die Grundlage einer wahrheitsgemäßen Beratung geworden. So ergab sich in der Vergangenheit und auch jetzt immer nur eine „Momentaufnahme“ (beliebtes Wort des früheren Kämmerers), die von der haushaltstechnischen Realität weit entfernt war und ist.

Ein beliebtes Schlagwort der derzeitigen Protagonisten (Bürgermeister und Kämmerer) in der Gegenwart ist, dass wir „den Gürtel enger schnallen“ müssen.  In diesem Zusammenhang ist aber festzustellen, dass seit dem Amtsantritt des derzeitigen Bürgermeisters im September 2023

  • die ausgewiesenen Personalstellen innerhalb der Kernverwaltung (ohne KiTa-Personal) um 3,9 Dienstposten und allein die Personalausgaben von 2023 bis 2026 um 22,4 % (real um 1,798 Mio Euro/Jahr) zugenommen haben. Diese Summe ergibt sich aus den Personalmehrungen aber auch durch nicht unerhebliche Höherstufungen der Mitarbeiter. Von „Sparen“ im eigenen Haus kann hier nicht die Rede sein.
  • Die Steuern und Gebühren wurden kürzlich massiv erhöht:
    • Hundesteuer,
    • Vergnügungssteuer,
    • Vergnügungssteuer,
    • Verwaltungsgebühren,
    • Wasser- und Abwassergebühren
  • Und in diesem Jahr sollen die Grundsteuer A und B, die Kindergartengebühren und Elternbeiträge, die Jugendmusikschulbenutzungsgebühren, die Stadtführungsgebühren erhöht und gleichzeitig noch die Vereinsbezuschussungen gekürzt werden.
  • Aus der Erschließung des Baugebiets „Siechberg III“ müssten lt. Bauplatzpreisberechnung im Jahre 2020 noch rd. 1,3 Mio Euro auf einem Konto sein. Dieser Betrag wurde fiktiv in die Bauplatzpreise eingerechnet und führte aber nie zu Kassenleistungen. Dieser Betrag findet sich in keiner Kostenstelle des HHPl und in keinem Nachweis wieder!!!. Mit einem solchen „Spielgeld“ im Hintergrund lässt sich leicht die Forderung nach einem realitätsfernen engeren Gürtel aufstellen. 

Werfen wir in diesem Zusammenhang noch einen kurzen Blick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsgrundsätze:

1. Öffentlichkeit

Ein wesentlicher Grundsatz bei der Aufstellung eines HHPl ist auch die rechtzeitige Information der Bürger (Öffentlichkeit). Da genügt es nicht, wenn im Vorfeld eine Kommission aus Vertretern der Fraktionen gebildet wird (wie geschehen), die dann nichtöffentlich und im stillen Kämmerlein die angedachten Steuer- und Gebührenerhöhungen bespricht und die vorgesehenen Investitionen priorisiert.

In den zurückliegenden Jahren wurden von den Fraktionen auf der Grundlage eines von der Verwaltung ausgearbeiteten Haushaltsentwurfs in einer ersten Lesung die Haushaltsreden (Wünsche und Anregungen der Fraktionen) gehalten und dann später die Beratungen in den Ausschüssen öffentlich fortgesetzt.

In diesem Jahr wird nur noch in einer Sitzungsvorlage der HHPl-Entwurf ( über 700 Seiten lang ) digital in die Homepage der Stadt gestellt und in einer GR-Sitzung ( 27.Januar 2026) mit ein paar Worten garniert und das soll dann die erste Lesung sein? Und in dieser Sitzung wurden sogar noch Unterschiede zwischen den geheimen Absprachen und der geänderten Verwaltungsvorlage deutlich (Geschwisterermäßigung bei der Jugendmusikschule und Einschränkung der Verwaltungstätigkeiten bei den Ortsverwaltungen), die so nicht abgesprochen waren. Die Frage sei erlaubt: hat der Bürgermeister einfach keine Zeit mehr hierfür, weil er als Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion der CDU dort mehr eingebunden ist??

2. Vollständigkeit

Wer sich die Mühe macht, diese über 700 Seiten genauer anzusehen, stellt fest, dass doch einige Haushaltsansätze fehlen bzw. nicht nachvollziehbar sind. Nirgendwo sind z.B.:

  • die jährlichen Erbpachteinnahmen aus der Überlassung des Altenzentrums Goldbach in Höhe von 11 208 € von der Sankt Elisabeth-Stiftung gGmbH zu finden,
  • die fiktiven Einnahmeposten aus der Erschließung des Baugebiets Siechberg III in Höhe von rd. 1,315 Mio Euro (über ein Sonderkonto bei der Volksbank) ausgewiesen.

3. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, Sparsamkeit

Die Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit ist wesentlicher Ausdruck einer geordneten Haushalts- und Finanzwirtschaft. Dazu gehört, dass für Jedermann sichtbar gemacht wird, wofür die Haushaltsmittel sinnstiftend eingesetzt und nicht in „Soda-Projekte“ verschleudert werden.

Ein Beispiel, wie es nicht gemacht werden darf, ist die städtische Anlage rund um den Bahnhof in Ochsenhausen:

Der gesamte Bahnkomplex vom Bahnübergang von der B 312 bis zum alten Lokschuppen – einschließlich Bahnhofsgebäude, Toilettenanlage mit Waschfrauenmuseum. Gleisanlagen und Lokschuppen –  ist im Eigentum der Stadt. Die jährlichen Einnahmen betragen entsprechend den HHPl 2026 gerade mal 100 Euro und die jährlichen Ausgaben sind mit 5 134 Euro veranschlagt.

Hinzu kommt, dass zwischen den Jahren 2020 und 2023 über 1,2 Mio Euro in die Dach- und Mauersanierung des denkmalgeschützten Lokschuppens investiert wurde, ohne vorher eine neue Nutzungsperspektive entwickelt zu haben. Zwar sind rd. 600 Tsd Euro Zuschuss gewährt worden, dennoch musste für dieses „Soda-Projekt“ die Stadt rd. 600 Tsd Euro aus Eigenmittel bereitstellen.

Hinzu kommt außerdem, dass die Stadt für den Betrieb des „Öchsle“ jährlich rd. 104 000 Euro – verteilt auf mehreren Kostenstellen – bereitstellt.

Wer sich mit dem Haushaltsrecht und mit der Systematik der Haushaltsdarstellung nicht detailliert beschäftigt, wird diese Beträge nie finden.

Der diesjährige HHPl von Ochsenhausen hat insgesamt 705 Seiten. Mit dieser Vielzahl an Seiten wird mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen. Die Stadt Kißlegg z.B. mit genau so viel Einwohner wie Ochsenhausen und ganz ähnlicher Struktur kommt bei ihrem  HHPl mit 172 Seiten aus und deren HHPl-werk ist mindestens so aussagefähig als  der Ochsenhauser HHPl.

Die vorhandenen Haushaltsmittel sind Gelder der Bürgerinnen und Bürger und kein „Spielgeld“ von Bürgermeister, Kämmerer und Gemeinderat. Die Bürgerschaft muss darauf vertrauen können, dass die Grundsätze in der Haushalts- und Finanzwirtschaft vollumfänglich eingehalten werden, denn das ist das A &O einer treuhänderischen Handlungsweise, was ein Haushaltsplan nun einmal ist.