Verloren und doch gewonnen
Öffnen ja aber wie?
...zu den Aussagen von Bürgermeister Denzel über laufende Verfahren gegen ihn und die Verwaltung der Stadt im Mitteilungsblatt der Stadt Ochsenhausen vom 14.05.2020
Gemeinderatssitzung am 2.Juli 2019 aus Sicht der PRO-OX-Fraktion
und Wertung aus der Sicht der Initiative
- Schwäbische Zeitung berichtet: Schlappe für die Stadt Ochsenhausen -
Stellungnahme zum Bericht im Ochsenhauser Anzeiger Nr. 46 vom 16.11.2018
I. Situation von Pflegeeinrichtungen und Sozialdienstleistungen
II. Neues Feuerwehrgerätehaus
III. Finanzsituation der Stadt Ochsenhausen
IV. Neue Kreisverkehrsanlage B 312 / L265 beim ehemaligen Gasthaus Ochsen
V. Nutzung ehemaliges Krankenhaus
Initiative Nr. 11 Stand: 19.10.2018
Initiative - Beitrag Nr. 10 . pdf Stand 22.9.2018
Der Stadt Ochsenhausen droht neues Finanzdesaster
- Stadt will kein Einmischung und St.Elisabeth-Stiftung wünscht keine Mitwirkung
Neue Information über die im Bau befindliche Kreisverkehrsanlage beim ehemaligen Gasthaus Ochsen B 312 / L 265 / Rottuminsel in Ochsenhausen aus der Gemeinderatssitzung am 20. März 2018
(erschienen im Ochsenhauser Anzeiger vom 9.3.2018)
In dieser „Klarstellung“ zeigen sich Gemeinderat und Stadtverwaltung „empört“ über den Vorwurf, Millionenvermögen verschenkt zu haben. Inhaltlich wird bei dieser Klarstellung aber nur auf
altbekannte Verlautbarungen zurückgegriffen. Auf keine einzige Aussage der Vermögensübertragung - wie in dem Flyer aufgeführt – wird dabei eingegangen und das bestätigt uns, dass alle im Flyer
vom 01. 03. 2018 gemachten Angaben voll und ganz den Tatsachen entsprechen. Vielmehr wird noch versucht, durch falsche Behauptungen den Sachverhalt zu verdrehen und das macht die Sache nur noch
schlimmer.
Die Festlegungen in den Verträge sind aber eindeutig und die “Klarstellung“ liefert keinerlei neue Fakten:
1. Im Erbbaurechtsvertrag zum Altenzentrum Goldbach ist verbindlich festgelegt, dass alle Bauwerke auf dem Grundstück FlSt. 239 sofort in das Eigentum des Erbbauberechtigten ( St.
Elisabeth-Stiftung (SES)) übergehen. Das Grundstück FlSt. 239 ist das Grundstück, auf dem das Altenzentrum Goldbach steht. Die Aussage in der Klarstellung, dass die Stadt weiterhin
Eigentümer des Grundstücks und der Gebäude bleibt, ist eindeutig falsch. Man muss sich schon fast fragen, ob die Verantwortlichen der Tragweite ihrer Beschlussfassung überhaupt
bewusst waren.
2. Der Basiswert für die Berechnung des Erbbauzinses sowohl für das Grundstück Altenzentrum, der weiteren Grundstücke in der Schulstraße und in der Rottuminsel ist geringer als der vom
Gemeinderat selbst festgelegte jeweilige Bodenrichtwert. In unseren Berechnungen für den „Schenkungsbetrag“ ist aber auch nur der Betrag eingerechnet worden, der nicht durch den Erbbauzins
abgedeckt ist (Wertübertragung abzgl. Basiswert des Erbbauzinses = Schenkungbetrag).
Wie das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde unter diesen Voraussetzungen bei der Prüfung der Verträge zu der Auffassung gelangen kann, der vereinbarte Erbbauzins sei plausible, vertretbar und
angemessen, muss unter diesen Umständen schon noch hinterfragt werden, gegebenenfalls bedarf es hierzu noch der Einschaltung der Gemeindeprüfungsanstalt, dem Bund der Steuerzahler oder sonstiger
Rechtsinstitutionen.
3. Ganz offensichtlich wollen die Verfasser der „Klarstellung“ die besondere Qualifikation der SES in Sachen Altenpflege herausstellen. Daran haben wir auch nie einen Zweifel geäußert. Unser
Unmut richtet auch nicht gegen die Betriebsträgerschaft der Altenpflege (Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung, sachlicher und personeller Pflegeaufwand) durch die SES, sondern um die
Bauträgerschaft (Bereitstellung der notwendigen Gebäude). Und gerade dieser Bauträgerschaftsbereich ist der Teil, bei dem die Vermögensübertragung an die SES bzw. SEgGmbH dieses unglaubliche
Geschenk in Millionenhöhe ausmacht.
Unser Vorschlag zur Gründung einer städtischen Wohnbau-Gesellschaft als Eigenbetrieb (gGmbH) wäre die einfachste und vernünftigste Alternative zu diesem absolut negativen „Deal“ gewesen. Die
Bauträgerschaft und damit auch das Vermögen wäre dann bei der Stadt geblieben und alles hätte auch keiner europaweiten Ausschreibung bedurft.
4. Wer einen Erbbaurechtsvertrag abschließt, muss wissen, dass dieses Erbbaurecht vom Berechtigten weiterveräußert werden kann. So geschehen auch in den abgeschlossenen Verträgen zum Altenzentrum
und der Rottuminsel. Bei der Rottuminsel wurde der SES bzw. SEgGmbH sogar ein Ankaufsrecht (zu einem festgesetzten Preis zwischen den Jahren 2020 und 2025) eingeräumt. Dann wird der
bis dahin bezahlte Erbpachtzins auch noch mit dem Kaufpreis verrechnet. Unglaublich aber wahr!
Fazit:
1. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadtverwaltung und der Gemeinderat mit dieser „Klarstellung“ unseren Aussagen im Flyer nicht widersprechen konnten. Die Empörung wird sich deshalb
wohl auch nur deshalb breit gemacht haben, weil jemand wagte, die Fakten auf den Tisch zu legen.
2. Wenn irgend jemand Grund hätte, empört zu sein, dann sind dies die Bürger/Innen selbst, denn denen wurde das Vermögen entzogen und sie müssen auch weiterhin für die noch bestehenden und
objektbezogenen Darlehen in Höhe von ca. 1,03 Mio Euro Steuergelder für Zins und Tilgung aufwenden. Ebenfalls unglaublich aber wahr!
3. Obwohl zwei Tage vor Vertragsabschluss der Bürgermeister schriftlich auf den Dissens und den sich einstellenden Unmut hingewiesen wurde, vollzog er die Vertragsabschlüsse ohne Einfügung eines
von uns vorgeschlagenen Vorbehalts. Er handelte also vorsätzlich, um ein Bürgerbegehren auszuschließen (nach Auffassung zweier Verwaltungsjuristen ist ein Bürgerbegehren nicht mehr möglich, wenn
ein Vertrag bereits vollzogen ist). Deshalb sind unsere Zweifel, die wir im letzten Absatz des Flyers auch schon andeuteten, leider Wirklichkeit geworden.
Unsere Unterschriftenaktion werden wir trotzdem weiterführen, um geschlossen und mit Nachdruck den Protest gegen diese Vermögensverschwendung zu artikulieren. Dabei sichern wir zu, dass die
bereits geleisteten Unterschriften wie auch die künftigen Unterschriften (siehe Flyeranhang) streng vertraulich behandelt werden, niemand braucht Repressalien befürchten ( in vielen Gesprächen
geäußerte Angst). Wir freuen uns über jede Unterschrift, denn damit stärken Sie alle unsere Bemühungen um eine andere und aus unserer Sicht vernünftige Lösung.
Und was bedeutet das für uns?
Wir werden das Gespräch mit den Verantwortlichen bei der Stadtverwaltung und Gemeinderat ebenso wie mit den Verantwortlichen bei der St. Elisabeth-Stiftung/gGmbH suchen, um einen gemeinsamen Weg
zu erarbeiten. Wir hoffen natürlich, dass die Beteiligten dieses Angebot dann auch annehmen, denn wir möchten nicht um persönliche Empfindlichkeiten streiten, sondern um eine gute Lösung
ringen.
Den Abschluss der Unterschriftenaktion werden wir dann wieder auf der Homepage unter www.mischdichein-ox.de ankündigen und über den Verfahrensverlauf werden wir die Bürgerinnen und Bürger immer
zeitnah informieren.
Übrigens:
Diese Homepage „www.mischdichein-ox.de“ haben wir nicht auf diesen Einzelfall der Vermögensverschwendung beim Altenzentrum und Rottuminsel bezogen eröffnet, sondern wir möchten mindestens alle
vier Wochen ein kommunalpolitisches Thema (z.B. Feuerwehrhaus, Haushaltsangelegenheiten, Kindergartensituation usw.) aufgreifen und den Bürgern präsentieren. Damit soll bei den kommunalen
Angelegenheiten endlich wieder eine objektivere und wenn nötig mit Zahlen unterlegte Berichterstattung erfolgen.
Ochsenhausen bietet dazu viele Möglichkeiten, weil sich in letzter Zeit durch die Einspardiskussionen einerseits und die Verschwendung von Steuermitteln andererseits eine depressive Grundstimmung
breit gemacht hat, die seinesgleichen sucht. Eine bekannte Persönlichkeit der Stadt sagte unlängst: „bis vor wenigen Jahren hatten wir - unsere Stadt betreffend - ein gewisses
Alleinstellungsmerkmal in der Umgebung, heute hängen uns andere Gemeinden des Umlandes förmlich ab“. Recht hat er und das soll und muss sich ändern.
Übertragung von Grundstücken und Gebäuden der Altenhilfe
von der Stadt Ochsenhausen auf die St. Elisabeth-Stiftung bzw. St. Elisabeth gGmbH
- Erbbaurechtsverträge vom 1.1.2018 bis 31.12.2116