Geisterfahrt der Ochsenhauser Finanzpolitik

Die Geisterfahrt der Ochsenhauser Finanzpolitik setzt sich fort
Bürgermeister und Kämmerer stehen in der Nachweispflicht.

Im Vorfeld der letzten Haushaltsplanberatung wurde bei der Stadtverwaltung eine Haushaltsstrukturkommission einberufen – zusammengesetzt aus Verwaltung und Vertretern der Fraktionen, die im stillen Kämmerlein die angeblich notwendigen Sparvorschläge erarbeitete, weil – so sagte es die Verwaltung – der Haushalt 2026 nur mit ganz stringenten Maßnahmen wie Steuer- und Gebührenerhöhungen einerseits und Ausgabenkürzungen andererseits ausgeglichen werden kann.

Ausgehend von einem angeblich sehr hohen Defizit (lt. OAZ Nr. 9/2026) wurden bereits im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung nach „intensiven Bemühungen“ der Verwaltung schon rd. 3,5 Mio. Euro eingespart.  Zusammen mit dieser Strukturkommission wurden weitere Einnahmenstärkungen von 575.000 EUR erarbeitet, so dass am Ende noch 481.897 EUR als ungedeckter Zahlungsmittelbedarf übriggeblieben ist. Von außen betrachtet ging es bei dieser Arbeit der Strukturkommission also weniger um Einsparmöglichkeiten als um Einnahmeerhöhungen.

Neben der Grundsteuererhöhung wurden eine Vielzahl von Gebühren erhöht, wie sie in Summe und Vielzahl in einem Haushaltsjahr die Stadt Ochsenhausen noch nie gesehen hat!
Die Familien mit Kindern werden z.B. durch die Erhöhung der Benutzungsgebühren – die sogar über die Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände hinausgehen –  dadurch besonders hart betroffen. Von einer kinder- und familienfreundlichen Kommune kann hier nicht mehr die Rede sein. Leider hat der Gemeinderat diese finanziellen Mehrbelastungen bei der letzten Sitzung am 27.01.2026 nahezu kommentarlos akzeptiert und den Haushaltsplan als Satzung beschlossen.

Offensichtlich hat den Bürgermeister jetzt im Nachhinein doch ein schlechtes Gewissen geplagt und er hat sich zu einer Erklärung auf der ersten Seite des OAZ Nr. 9/2026 bemüßigt gefühlt. Damit wird die Geisterfahrt nicht besser, weil damit dieser unbegründete Aktionismus der Verwaltung nicht beseitigt wird.
Auch zwei Fraktionen haben ein schlechtes Gewissen geplagt und sind auf diese Steuer- und Gebührenerhöhungen in den Fraktionsberichten im OAZ Nr. 14 vom 2. April eingegangen.

Dass die Sparmaßnahmen bei der Verwaltung selbst begonnen haben sollen – wie der Bürgermeister behauptet – stimmt so nicht. Wie z.B. lässt es sich erklären:

  • dass der Kämmerer und die Hauptamtsleiterin von der Besoldungsgruppe A 13 nach A 14 befördert werden (macht brutto ca. 21.000 EUR/Jahr inkl. Pensionsumlage an den Versorgungsverband aus) und der Kämmerer zudem pro Jahr noch zusätzlich je 5.000 EUR als Geschäftsführer beim Friedhofs- und beim Abwasserzweckverband – zusammen 10.000 EUR als Entschädigung erhält?
  • dass die Stelle der Kulturamtsleiterin in A 14 ausgewiesen ist, der Vorgänger im Amt aber erst vor wenigen Jahren in A 12 in den Ruhestand verabschiedet wurde?

Wie das Finanzwesen unserer Stadt wirklich aussieht, ist in folgender Situation feststellbar:

Geht man die vergangenen sechs Haushaltsjahre von 2019 bis 2024 zurück, dann wird die Geisterfahrt im Finanzwesen unserer Stadt erst so richtig deutlich. Diese Situation auszublenden und den Gemeinderat auf eine falsche Fährte zu setzen, ist einfach nicht in Ordnung, ja sogar gesetzwidrig. Aufgrund der fehlenden Haushaltsabschlüsse dieser Jahre (seit 2020) ist jede Aussage wertlos, weil diese Erklärungen auf nichtigen Grundlagen beruhen. Und wenn dann noch gefordert wird, dass wir aufgrund angeblich schlechter Finanzlage “den Gürtel enger schnallen müssen“, dann hat dies nichts anderes im Sinn, als über die desolate Finanzverwaltung hinwegzutäuschen.

Was die fehlenden Haushaltsabschlüsse der letzten Jahre betrifft, hat dies jetzt auch sogar das Regionalfernsehen des SWR festgestellt (die PRO-OX-Fraktion bemerkt dies schon seit 2019). In einem Beitrag am Montag, den 16. März 2026 wurde diese Problematik thematisiert und öffentlich angeprangert. Wenn sie mich gefragt hätten, dann hätte ich der Regionalpresse schon viel früher einen entsprechenden Hinweis geben können. Dennoch:
Vielleicht wachen jetzt die Kommunen endlich auf und machen ihre Hausaufgaben!

Hier das Negativbeispiel aus Ochsenhausen:

Im Ergebnishaushalt der Haushaltsjahre 2019 bis 2024 (2025 fehlt noch ganz), also sechs Haushaltsjahre seit der Einführung der neuen Haushaltssystematik, in dem die Erträge und Aufwendungen für den laufenden Betrieb der Stadtverwaltung abgebildet werden und der lt. Gemeindeordnung normalerweise ausgeglichen sein soll bzw. muss, sind folgende Zahlen ausgewiesen:

  • Erträge insgesamt                                                        156.685.280 EUR
  • Aufwendungen insgesamt                                          -157.942.230 EUR
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  • ergibt ein Finanzmitteldefizit von insgesamt                -1.256.950 EUR
  • bzw. ein durchschnittliches Minus pro Jahr von – 209.492 EUR.


Nach den vorläufigen Buchungen aber sind folgende Zahlen ausgewiesen:

  • Erträge insgesamt                                                            164.492.217 EUR
  • Aufwendungen insgesamt                                              -142.275.637 EUR
  • ——————————————————————————————————
  • ergibt einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt     22.214.580 EUR
  • bzw. ein durchschnittliches Plus pro Jahr von 3.702.430 EUR.

Daraus wird ersichtlich, dass zwischen den Haushaltsplanansätzen und der Realität riesengroße Unterschiede bestehen. Von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit kann keine Rede sein kann. Diese Diskrepanz wurde in zurückliegenden Jahren ebenfalls „nur“ von der PRO-OX-Fraktion in den jeweiligen Haushaltsreden angemahnt.

Was die Finanzierung der Investitionen im Finanzhaushalt anbelangt, sieht die Situation wie folgt aus:

Dies ist auch wieder ein Beweis dafür, dass ein „aufgeblähter“ Investitionsbetrag zu irrelevanten Haushalten führt, um in das allgemeine Gejammer mit einstimmen zu können. In den Haushaltsplänen für 2019 und 2020 waren Kreditermächtigungen von jeweils 3.000.000 EUR vorgesehen. Aufgrund der guten Haushaltsergebnisse wurden diese Kredite aber nicht aufgenommen. Erst wieder ab dem Jahre 2025 und 2026 sind Kreditaufnahmen ausgewiesen, aber jene fürs Jahr 2025 erübrigte sich auch wieder.

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Übersicht Haushaltsansätze/Haushaltsergebnisse der Stadt Ochsenhausen:

a) Ergebnishaushalt in EUR

Allgemeine Erläuterungen zum Ergebnis- und Finanzhaushalt:
– HHPl-Werte  sind die Angaben aus den jeweiligen Haushaltsplänen der Jahre xx
– vorläufige Werte sind die Aussagen aus den jeweiligen Buchungen der HH-Jahre xx

Ist-Wert, der nur im Rechnungsabschluss der HH-Jahres 2019 ausgewiesen ist.

HH-JahrErträge  Aufwendungen+/-
2019  HHPl23.526.05023.888.130362.080-
2019  vorläufig24.381.52020.026.1474.355.373+
2019  Ist26.616.00623.104.2923.511.714+
2020 HHPl22.044.32022.637.710593.390-
2020 vorläufig24.036.28920.270.8703.765.419+
2021 HHPl25.628.96525.106.865522.100+
2021 vorläufig28.948.73922.282.1256.666.614+
2022 HHPl26.552.75026.147.445405.305+
2022 vorläufig28.947.28023.821.3555.125.925+
2023 HHPl27.845.04529.493.7551.648.710-
2023 vorläufig28.752.40827.622.7271.129.681+
2024 HHPl31.088.15030.668.325419.825+
2024 vorläufig30.425.98128.252.4132.173.568+
2025 HHPl31.472.81731.235.238237.579+
2026 HHPl31.199.63531.681.531481.896-

Zusätzliche Erläuterungen zum Ergebnishaushalt:
die Erträge summieren sich hauptsächlich aus
– den örtl. Steuern und Abgaben wie Grund-, Gewerbe-, Hunde-, Vergnügungssteuer
– den Entgelten für die Nutzung von örtl. Dienstleistungen, z.B. Wasser und Abwasser,
– KiTa-Gebühren sowie Mieten und Pachten
–  den externen Zuweisungen von Land und Bund (Finanzausgleich)

die Aufwendungen sumnmieren sich hauptsächlich aus
– den ört. Personal- und Sachausgaben, Abschreibungen, Zinsen sowie den Transfer-
zahlungen (Umlagen) an Landkreis, Land und Bund (Finanzausgleich)


b) Finanzhaushalt (Ein- und Auszahlungen für Investitionen) in EUR

HH-JahrEinzahlungenAuszahlungen        +/-
2019 HHPl788.0005.874.7005.086.700-
2019 vorläufig1.315.9484.391.9483.076.000-
2019 Ist1.071.0404.387.5183.316.478-
2020 HHPl912.0006.902.5505.990.550-
2020 vorläufig1.910.9663.789.9021.878.936-
2021 HHPl1.736.1005.461.0003.724.900-
2021 vorläufig1.274.4892.523.3281.248.839-
2022 HHPl2.619.50010.362.9507.743.450-
2022 vorläufig735.4363.932.9873.197.551-
2023 HHPl6.200.30014.197.9007.997.600-
2023 vorläufig513.80010.606.62810.092.828-
2024 HHPl10.500.08019.690.8009.190.720-
2024 vorläufig8.826.34312.661.8833.835.540-
2025 HHPl11.416.18416.679.7275.263.543-
2026 HHPl8.744.75012.472.3393.727.589-

Zusätzliche Erläuterungen zum Finanzhaushalt:
die Einzahlungen beinhalten die Geldzuflüsse  aus
– Verkauf von Grund- und Sachvermögen
– örtl. Beiträgen und Abgaben
– Zuschüsse vom Land und Bund für Investitionsmaßnahmen
– Kreditaufnahmen
die Auszahlungen beinhalten  die Geldabflüsse für
– Investitionen in Sach- und Grundvermögen
– Kredittilgungen

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Ein Blick in die Kassenlage der Stadt öffnet weiter den Blick in die Geisterfahrt der Finanzpolitik der Stadt. So haben der frühere und der jetzige Kämmerer (mit Unterschrift der jeweiligen Bürgermeister) bei den Vorberichten zu den einzelnen Haushaltsplanberatungen folgende Aussagen getroffen:

  • Vorlage vom 06.11.2020  – Kassenstand   7.456.173,33 EUR
  • Vorlage vom 11.11.2022  – Kassenstand   15.723.515,35 EUR
  • Vorlage vom 27.02.2024  – Kassenstand   9.501.971,26 EUR
  • Vorlage vom 18.02.2025  – Kassenstand   4.392.011,00 EUR

Diese Zusammenstellung der Haushalts- und Kassenwerte verdeutlichen, dass aufgrund der fehlenden Rechnungsabschlüsse in Ochsenhausen „von der Hand in den Mund“ gelebt wird. (Beliebter Spruch der Verwaltung war: „wir fahren auf Sicht„).


Ganz ohne Übertreibung ist deshalb festzustellen, dass das alles mit einer geordneten und rechtskonformen Haushaltsführung wenig bis gar nichts zu tun hat.

Bürgermeister und Kämmerer sollten deshalb den Bürgerinnen und Bürgern keine „unterirdischen“ Zahlen vorlegen.
Steuer- und Gebührenerhöhungen sollten erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn diese nachweislich notwendig und unumgänglich sind. Dieser Nachweis kann aufgrund der jetzigen Situation aber weder formell noch materiell erbracht werden.

Diese Frage stellt sich aber auch:
Wo bleibt das Landratsamt als Rechtsaufsicht?!