Der Weg in eine Sackgasse
Fortsetzung der Beispiele:
Beispiel 4
Seit Jahren steht entlang des Fußwegs von der Schlossstraße zur Kapfhalle ein Bauzaun, der den teilweise abgegrabenen Weg absichert. Diese städtische Wegfläche wurde durch den Bauherrn des Neubaus ohne Abstimmung und Zustimmung der Stadt einfach abgegraben und nicht mehr hergestellt, obwohl es hierfür eine vertragliche und notariell abgesicherte Vereinbarung zwischen Stadt und Bauherrn gibt.
Warum sich der Bürgermeister hierfür nicht interessiert, bleibt sein Geheimnis. Er hat es zwar nicht „eingebrockt“, dennoch stehen hier insbesondere der sichere Schulweg und Zugang zur Kapfhalle auf dem Spiel. Und deshalb ist er hier jetzt zuständig und sollte schnellstmöglich die Interessen der Stadt wahren. Ein Verweis auf die private Auseinandersetzung wegen den unerlaubt eingebrachten Verankerungen kann hier nicht geltend gemacht werden, denn die Stadt hat sich für die widerrechtliche Inanspruchnahme der Wegfläche durch diese Verankerungen bereits entschädigen lassen. Oder hat die Stadt mit dem beteiligten Bauherrn sonst noch eine zweifelhafte und am Gemeinderat vorbei geführte Vereinbarung getroffen? Es bestehen wirklich Zweifel, ob in dieser Angelegenheit alle Verantwortlichen eine reine West haben!
Beispiel 5
Ebenfalls seit Jahren wird über die Erweiterung des Schulcampus Grundschule und die Ertüchtigung des Schulcampus Herrschaftsbrühl beraten und entschieden.
- Im Grundschulbereich geht es hauptsächlich um die gesetzlich festgelegte Tagesbetreuung der Schüler und den damit zusätzlich erforderlichen Räumlichkeiten.
- Im Gymnasium- und Realschulbereich geht es um die Schaffung weiterer Räumlichkeiten sowie um die energetische Sanierung der bestehenden Gebäude.
Für beide Bereiche wurden Planungsbüros eingeschaltet und beauftragt.
- Für den Grundschulbereich wurde ein Zuschussantrag beim Land gestellt und zwischenzeitlich beschieden, so dass in der letzten Gemeinderatssitzung bereits die meisten Gewerke vergeben wurden. Was aber genau geplant und gebaut wird, das wurde nie anhand genauer Planungen und Gewerkebeschreibungen – zumindest nicht im OAZ als amtliches Organ der Stadt – bekanntgemacht. Von Baukosten in Höhe von ca. 5,2 Mio. Euro ist die Rede und da wäre es schon wert, die Bürger umfassend zu informieren und nicht nur über die reinen Gemeinderatsdetails. Sichtbar sind bislang nur die Verlegung der Kapfstraße an die südliche Sportplatzfläche für rd. 350 000 Euro.
- Für den Gymnasium- und Realschulbereich im Campus Herrschaftsbrühl wurde eine Expertenkommission (externe Planer, Schulleitungen, Stadtverwaltung, Gemeinderat) gegründet, die sich mit den detaillierten Bedürfnissen dieser Schulen befasst. Auch hier weiß die Öffentlichkeit sehr wenig, weil alles hinter verschlossenen Türen und unter strengster Geheimhaltung vonstattenging.
Beide Bauvorhaben haben ein „Geschmäckle“.
- Zur Vergabe der Gewerke für die Grundschule wurde den Gemeinderäten erst zur Sitzung die Ausschreibungsergebnisse auf den Tisch gelegt und jetzt im Ratsinformationsystem (RIS) der Stadt stehen weder die Auftragnehmer noch die jeweilige Vergabesummen. Von der gesamten Vergabesumme ganz zu schweigen. Was soll dem Bürger hier verschwiegen werden?
- Für die Leistungen am Campus Herrschaftsbrühl wurde ebenfalls bis zur Gemeinderatssitzung strengste Geheimhaltung geübt und den Entscheidungsträger im Gemeinderat das Ergebnis der Expertenkommission erst in der Sitzung präsentiert. Die genaue Planung und der Bau dieser Maßnahmen wurden dann lt. RIS an die Firma Reisch aus Bad Saulgau mit einer Bausumme von ca. 12 Mio. Euro vergeben. In der Sitzung soll der Bürgermeister dann ausgesagt haben, dass die Planungs- und Bauleistungen ohne zeitlichen Verzug sofort vergeben werden müssten (obwohl erst an demselben Nachmittag von der Expertenkommission entschieden wurde), da sonst die Stadt schadenersatzpflichtig werden könnte. Warum der Bürgermeister die Gemeinderäte mit dieser „Drohung“ überrumpelte und in die Knie zwang, ist ebenfalls mehr als fragwürdig und kann ganz sicher durch keine rechtliche Grundlage begründet werden. Warum also diese Hektik und dieser Zugzwang?
In der Gemeindeordnung steht dazu ganz explizit: „Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig- in der Regel mindestens 7 Tage vor dem Sitzungstag- die Verhandlungsgegenstände mit; dabei werden die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen beigefügt… soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen“.
Das öffentliche Wohl kann nicht entgegenstehen und berechtigte Interessen Einzelner auch nicht, wenn der Gemeinderat den Vorgaben der Expertenkommission folgt. Und wenn der Expertenrat erst am Verhandlungstag berät und sich festlegt. Dann muss dieser umfangreiche und mit gravierenden finanziellen Auswirkungen einhergehende Themenkomplex halt erst später im Gemeinderat behandelt und entschieden werden. Auch bei diesem Thema stehen viele Fragen im Raum. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit sieht anders aus!
Beispiel 6
Bei der letzten Umwelt- und Technik-Ausschusssitzung (UT) am 29.Juli 2026 standen drei Vorhaben auf der Tagesordnung, die laut Ankündigung als städtische Bauanträge die Anlegung von Parkplätzen zum Gegenstand hatten:
zwei Vorhaben im ehemaligen BayWa-Gelände in der Ulmerstraße und ein Vorhaben in der Schulstraße. Dabei ging es nach den Vorlagen im RIS um die Herstellung des Einvernehmens nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs. Bei diesen Beratungspunkten hat sich der Bürgermeister als befangen erklärt und sich in den Zuhörerraum begeben. Warum eigentlich das? Wollte er damit unangenehmen Fragen aus dem Wege gehen?
Die Befangenheit ist ebenfalls in der Gemeindeordnung geregelt und demnach ist diese gegeben, wenn persönliche Interessenskonflikte bestehen. Und dies trifft in diesem Fall definitiv nicht zu, außer der Bürgermeister wäre durch persönliche Verbindung oder sonstige vertragliche Beziehungen – die er öffentlich nicht sagt – eingebunden.
Das Einvernehmen der Gemeinde zu einem Baugesuch Dritter ist erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Baugesuche nicht den Planungsinteressen der Stadt entgegenstehen. Ist aber die Stadt selbst Bauantragsteller, dann bedarf dieses Vorhaben keiner Mitwirkung im Verfahrensverlauf, wie im BauGB als „Einvernehmen“ vorgesehen ist. Insofern war die Beratung im UT eine Scheindebatte, die offensichtlich unter Voraussetzungen geführt wurde, die einen ganz anderen Hintergrund hatte. Im Raum steht nämlich der Bebauungsplan beim Grundstück Bohrturm. Hier ist ein Neubau vorgesehen und die Investoren können fast keine eigenen Parkplätze ausweisen; der Neubau mit größeren Gasträumen und vielen Wohnungen ist so nicht umsetzbar!
Offene und ehrliche Antworten auf die gestellten Fragen sucht man vergeblich und der Bürgermeister, der diese geben könnte, sitzt im Zuhörerbereich und hüllt sich in Schweigen.
- Völlig realitätsfern sind hierbei auch die Aussagen über die Kosten der Bauvorhaben im BayWa-Gelände. Von 25 000 Euro war die Rede, die nach Einschätzung von Kennern am Bau nicht mal für die ordnungsgemäße Herstellung der Zufahrt ausreichen.
Was ist das für eine verantwortliche Kommunalpolitik?
Auch die Beschlussfassung bezüglich der Parkplätze in der Schulstraße gibt Anlass zu erheblichen Bedenken.
- Es hat sich herausgestellt, dass im Vorfeld der Planungen für die vorgesehenen Parkplätze von der Stadtverwaltung niemand mit den betroffenen Anliegern gesprochen hat.
- In der Beratung im UT sind wesentliche Punkte zur Nutzung und Erreichbarkeit gar nicht auf dem Tisch gelegen. Auch das Angebot eines Anliegers zwecks Grundstücktausches wurde nicht erwähnt.
- Die vorgeschriebene Angrenzerbenachrichtigung fand erst mehr als zwei Wochen nach der Beratung statt.
Diese Umgangsformen sind überhaupt nicht bürgerfreundlich und so kann auch eine kraftvolle Förderung des Wohls der Einwohnerschaft nicht aussehen (siehe Dienstverpflichtung)?
Auch dem Gemeinderat wäre zu wünschen, dass er die Augen offenhält und diesen Darstellungs-, Umgangsformen und Vorgehensformen widerspricht, denn sonst endet die Zukunft dieser Stadt über kurz oder lang in einer Sackgasse, dazu braucht man kein Prophet zu sein!
