Gerechtes Handeln ist die Grundlage aller Aktivitäten. Alle gewählten Volksvertreter (Bund, Land, Kommunen) sind darauf verpflichtet!
Vor Beginn seiner Amtszeit hat z.B. der Bürgermeister einer Kommune folgenden Amtseid zu leisten:
„Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland , die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde“.
Unser Bürgermeister ist am 25. Juni 2023 von den Bürgerinnen und Bürgern mehrheitlich gewählt und am 11. September 2023 in dieses Wahlamt vereidigt worden. Seither leitet er zusammen mit dem Gemeinderat die Geschicke dieser Stadt.
Gut zwei Jahren sind seither vergangen und wenn diese zweijährige Tätigkeit des Bürgermeisters bilanziert werden sollte, dann kommen immer mehr Zweifel an dessen Gerechtigkeitsempfinden auf. Außerdem fällt auf, dass seine persönlichen Vorstellungen bzw. Aktivitäten sehr oft grenzwertig sind. Von einer „Augenhöhe“, wie er es bei seinem Dienstantritt versprochen hat, sind wir hier meilenweit entfernt.
Zunächst zwei Beispiele hierzu:
A. Erweiterung des Gewerbegebiet Längenmoos:
Bei der letzten GR-Sitzung am 23. September 2025 standen vier Tagesordnungspunkte zur Beratung an, die das Eigentum einer Familie im Wohnplatz Längenmoos massiv tangieren. Die Ausgangslage war, dass die Stadt im Gewerbegebiet Längenmoos keine weiteren Gewerbeflächen anbieten kann und sie dieses Gewerbegebiet dort unter allen Umständen erweitern will. Weil sie es aber versäumt hat, ein direkt angrenzendes Grundstück aus Kostengründen zu erwerben (erst kürzlich von Privat an Privat verkauft), will sie sich das übernächste Grundstück zu eigen machen, obwohl der Eigentümer keinerlei Verkaufsbereitschaft zeigt. Um diesem Ansinnen dennoch Nachdruck zu verleihen, wurden Rechtsinstrumente wie Flächennutzungsplanänderung, Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und Versagung der beantragten Nutzungsänderung auf den Weg gebracht, was langfristig auf eine Enteignung hinausläuft bzw. hinauslaufen soll. Und die jetzt einberufene Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft (zuständig für die Änderung des Flächennutzungsplans) am 23.Oktober 2025, bei der die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans auf der Tagesordnung steht, soll u.a. auch bezwecken, die Basis für eine Veränderungs-sperre über dieses strittige Grundstück zu schaffen.
Einen solchen Verfahrensvorgang, bei dem die öffentliche Hand (Stadt) so in privates Eigentum eingriff, hat es in Ochsenhausen noch nie gegeben.
Zudem muss in diesem Zusammenhang bedacht werden, dass beim Wohnplatz Längenmoos noch mehr Grundstückseigentümer sind, die einer zusätzlichen Gewerbeentwicklung über kurz oder lang ebenfalls im Wege stehen würden. Und was geschieht dann? Fragen dazu:
- Hat die Stadt dieses Grundstück jetzt nur deshalb herausgesucht, weil sich dieser Eigentümer schon mehrfach über den Lärm eines angrenzenden Gewerbetriebs beschwert hat und zählen dann die Interessen des Gewerbebetriebs mehr als das Eigentum eines seit „ewigen Zeiten“ dort beheimateten Eigentümers?
- Soll der Wohnplatz Längenmoos mittel- und langfristig von der Landkarte verschwinden?
- Kann sich die Stadt diese dann notwendigen Umsiedlungen überhaupt leisten?
Und wenn dann noch gleichzeitig festzustellen ist, dass die Nachbarstadt Biberach in unmittelbarer Nähe zum Ochsenhauser Wohnplatz Ersinghaus und zum bestehende Gewerbegebiet Längenmoos an der gemeinsamen Gemarkungsgrenze ein 27 ha großes Gebiet mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage plant (Beschluss des Gemeinderats der Stadt Biberach vom 20.09.25 ), dann wäre es höchste Zeit, dass sich die jeweiligen Bürgermeister austauschen und an dieser Stelle auch ein gemeinsames Gewerbegebiet in Erwägung ziehen, das dann sogar direkt an der neuen und künftigen Umgehungsstraße ausgewiesen werden könnte und keinerlei Beeinträchtigungen bestehender Wohngrundstücke nach sich zieht.
Lieber Herr Bürgermeister:
Lassen Sie die Finger von solchen eigentumseinschränkenden Maßnahmen; suchen Sie ggfl. mit angrenzenden Gemeinden einen anderen Weg, um kurz-, mittel- und langfristig Gewerbeflächen für die Stadt und das Umland auch ohne Enteignungen zu generieren. Gehen Sie bitte nicht mit dem Kopf durch die Wand!
B. Veranstaltung zur Verabschiedung des bisherigen Stadtbaumeister:
Am 24.09.25 fand die Verabschiedung des bisherigen Stadtbaumeisters Herr Wiedmann im Rahmen einer größeren Feier im Feuerwehrgerätehaus statt. In der Schwäbischen Zeitung (Stadtbaumeister Wiedmann geht in Ruhestand), im Memminger Kurier (Ein Architekt des Wandels und der Entwicklung) und auch im OAZ (Nix Großes und keine langen Reden) wurde über diese Veranstaltung berichtet. Dabei wird auch berichtet, dass Bürgermeister Bürkle Herrn Wiedmann anlässlich dieser Verabschiedung die Bürgerehrennadel verliehen hat. Soweit so …!
Wenige Monaten zuvor wurde der ehemalige Kämmerer Herr Maucher – seit 2001 bei der Stadt Ochsenhausen tätig – sang- und klanglos in den Ruhestand „geschickt“. Sein Dienstvorgesetzter Herr Bürgermeister Bürkle hat anlässlich dieser Personalver-änderung bisher öffentlich darüber kein einziges Wort verloren, obwohl Herr Maucher unter der Ägide BM Denzel über 22 Jahre treu und anstandslos die städtischen Finanzen verwaltet hat.
Dass Herr Maucher aufgrund der Umstellung des kommunalen Finanzgebarens von der Kameralistik auf die Doppik nicht nur wegen der Mehrarbeit seine Schwierigkeiten hatte, war unverkennbar. Dennoch hat ihm der damalige Vorgesetzte Herr Bürgermeister Denzel und auch der überwiegende Teil des Gemeinderats bei allen Haushaltsplanberatungen den Rücken gestärkt und die Bemerkungen einer Fraktion wegen fehlender Rechnungsabschlüsse lächerlich gemacht bzw. ins Leere laufen lassen.
Eine Recherche in diesem Zusammenhang hierzu ergab zudem, dass der Kämmerer im Einvernehmen mit dem damaligen Bürgermeister in der Gemeinderatsitzung am 20.09.2016 bereits die Anstellung einer zusätzlichen Halbtagskraft zur Aufarbeitung dieser Mehrarbeit gefordert hat. Diese Forderung wurde dann aber vom Gemeinderat fraktionsübergreifend abgelehnt. So war der Kämmerer mehr oder weniger auf sich allein gestellt und als der Verfasser mit Herrn Maucher mal persönlich darüber gesprochen und ihn aufgefordert hat „doch mal auf den Tisch zu hauen“, war seine Antwort: „Weißt du, i sag do nix me“.
Dass diese insgesamt bedauerliche Situation dem Kämmerer an die Nieren gehen musste und er daraufhin auch mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hatte, war zwar nicht vorhersehbar, aber nachvollziehbar und die Belastung für Herrn Maucher muss enorm gewesen sein. Doch niemand in der Verwaltung und auch nicht im Gemeinderat hat diese Situation ernst genommen und griff dem Kämmerer unter die Arme. Von keiner Seite fand er die notwendige moralische und dienstliche Unterstützung.
Und was tat der jetzige Bürgermeister und Dienstvorgesetzte: Nach 16 Monaten im Amt hat er den Kämmerer von seinen Aufgaben entbunden und sich vom Gemeinderat selbst zum Kämmerer bestellen lassen. Herr Maucher wurde dann ganz still und leise in den Ruhestand versetzt, damit niemand merkt, wie „ungerecht“ es in den Amtstuben unter der Leitung von Bürgermeister Bürkle zugeht.
Der Eine bekommt ein Abschiedsfest mit allem Prunk, mit über 100 Ehrengästen und der Verleihung der Bürgerehrenmedaille
und der Andere – nicht weniger verdienstvolle Mitarbeiter- quasi den „Schuh in den H…….. „.
Wo findet sich da die Gerechtigkeit aus der Verpflichtungsformel?
Bei solchen Handlungsweisen müssen die Fragen erlaubt sein:
- In welcher Stadt leben wir eigentlich?
- Hat die Wertschätzung bei uns in Ochsenhausen zweierlei Gesichter?